SPONSORINGANGEBOT

SPONSORINGBEDINGUNGEN

Artikel 1: Das Angebot

Die natürliche Person, die das Patenschaftsangebot in Anspruch nehmen möchte, wird im Folgenden als "Pate" bezeichnet.

Artikel 2: Bedingungen für die Teilnahme am Patenschaftsangebot

Der Pate muss Arbeitnehmer sein (mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag in Payrolling bei der Firma Helvetic Payroll) :

  • zum Zeitpunkt des Antrags auf Patenschaft
  • und im Monat der Anwendung der Belohnung

Im Falle eines Austritts oder einer Kündigung des Helvetic Payroll-Arbeitsvertrags kann der Pate die in Artikel 5.1 definierte Belohnung nicht in Anspruch nehmen. Er kann jedoch von einem spezifischen Angebot in seiner Eigenschaft als Geschäftsvermittler profitieren. In diesem Rahmen kann der Sponsor unsere Dienste unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: communication@helvetic-payroll.ch.

 

Artikel 3: Bedingungen für die Bestätigung eines Sponsoring-Antrags

  • Der Werbende darf nicht von unserer Geschäftsabteilung kontaktiert worden sein oder aus der Kontaktdatenbank der Gruppe freelance.com stammen.
  • Der Werber darf nicht Kunde von Helvetic Payroll sein oder gewesen sein.
  • Das Patenkind darf nicht bereits von einem Helvetic Payroll-Berater gesponsert worden sein.
  • Der Pate und das Patenkind dürfen sich nicht gegenseitig sponsern.

In bestimmten Situationen können wir dieses Patenschaftsmodell nicht anbieten. In diesem Fall bieten wir ein zweites, ebenso interessantes Modell an, das Ihnen unsere Vertriebsmitarbeiter direkt vorschlagen werden.

 

Artikel 4: Bedingungen für die Validierung der Belohnung des Empfehlungsangebots

Helvetic Payroll richtet ein Patenschaftsangebot ein, durch das der Pate eine in Artikel 5.1 definierte Belohnung erhalten kann, wenn er einen Angehörigen (im Folgenden "das Patenkind" genannt) unter den folgenden Bedingungen wirbt:

  • Der Patenschaftsantrag muss die in Artikel 3 festgelegten Validierungsbedingungen erfüllen.
  • Der Patenschaftsantrag muss vor Beginn der Mission des Patenkindes gestellt worden sein.
  • Die Belohnung für die Empfehlung ist gültig, sobald das Patenkind einen Helvetic Payroll Arbeitsvertrag hat.

 

Artikel 5: Modalitäten des Patenschaftsangebots

Artikel 5.1: Unter der Voraussetzung, dass die in Artikel 4 dargelegten Bedingungen für die Validierung der Belohnung des Patenschaftsangebots erfüllt sind, wird der Pate per E-Mail benachrichtigt, damit er von der Reduzierung seiner Verwaltungsgebühren profitieren kann.

Artikel 5.2:

  • Der Pate kann unbegrenzt viele Patenschaftsanträge stellen.
  • Die Belohnung gilt, wenn der Pate noch einen Helvetic Payroll Arbeitsvertrag hat.

Artikel 6: Funktionsweise der Patenschaft 

Der Pate, der eine Patenschaft durchführen möchte, muss die vorherige Zustimmung seines potenziellen Patenkindes zur Weitergabe seiner persönlichen Informationen (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefon) einholen, die es Helvetic Payroll ermöglichen, das Patenkind im Rahmen des Patenschaftsangebotes zu kontaktieren.

 

Artikel 7: Dauer des Sponsoring-Angebots

Artikel 7.1: Helvetic Payroll behält sich die Möglichkeit vor, das Sponsoring-Angebot jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, indem eine E-Mail-Information an die Berater mit laufendem A

 

Artikel 8: Verarbeitung personenbezogener Daten

Alle falschen oder unvollständigen Informationen, Informationen, die die Identität eines Dritten annehmen, oder fiktive Informationen, die vom Sponsor oder vom Gesponserten übermittelt werden, werden als ungültig betrachtet und können nicht für das Sponsoringangebot genutzt werden. Die Übermittlung der Informationen eines Patenkindes führt nicht automatisch zur Annahme des Patenschaftsangebots durch Helvetic Payroll.

Das Patenschaftsangebot unterliegt der Einhaltung der in den oben genannten Bedingungen beschriebenen Bedingungen durch den Paten. Andernfalls wird die Patenschaft nicht berücksichtigt.