Artikel 1: Zweck des Angebots
Mit diesem Empfehlungsprogramm kann jeder bei Helvetic Payroll angestellte Consultant (befristet oder unbefristet beschäftigt, nachfolgend «Empfehlungsgeber») eine Drittperson (nachfolgend «Empfohlene Person») empfehlen und unter den nachstehenden Bedingungen eine Empfehlungsprämie erhalten.
Artikel 2: Teilnahmebedingungen für den Empfehlungsgeber
Um am Programm teilnehmen zu können, muss der Empfehlungsgeber:
- Zum Zeitpunkt der Empfehlung aktiv bei Helvetic Payroll angestellt sein;
- Zum Zeitpunkt jeder Prämienauszahlung weiterhin in einem Arbeitsverhältnis mit Helvetic Payroll stehen (nach 3 bzw. 6 Monaten Einsatzdauer der empfohlenen Person);
- Sich nicht in einer Kündigungsfrist befinden (ausgenommen bei unterzeichneter Verlängerung oder bestätigtem Folgeeinsatz).
Endet das Arbeitsverhältnis vor der Auszahlung einer Prämie, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Prämie. Der Empfehlungsgeber kann jedoch unter communication@helvetic-payroll.ch Kontakt mit uns aufnehmen, damit eine mögliche Vergütung als Geschäftsvermittler geprüft werden kann.
Artikel 3: Voraussetzungen für die empfohlene Person
Damit eine Empfehlung gültig ist, muss die empfohlene Person sämtliche folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie darf weder aktuell noch in der Vergangenheit Kunde oder Mitarbeitender von Helvetic Payroll gewesen sein;
- Sie darf nicht bereits von einer anderen Person empfohlen worden sein;
- Sie muss der Kontaktaufnahme durch Helvetic Payroll zustimmen und ihr schriftliches Einverständnis zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten erteilen.
Empfehlungsgeber und empfohlene Person können sich nicht gegenseitig empfehlen.
Artikel 3bis: Umsatzvoraussetzungen
Um Anspruch auf die Empfehlungsprämie zu begründen, muss die empfohlene Person bei Helvetic Payroll angestellt sein und ab Beginn ihres Einsatzes einen monatlichen Umsatz von mindestens CHF 6'000 (exkl. MWST) beim Kunden generieren.
Wird dieser Mindestumsatz nicht erreicht, behält sich Helvetic Payroll das Recht vor, die Prämie nicht auszuzahlen. Unser Ziel bleibt jedoch die Honorierung erfolgreicher Empfehlungen. Der Empfehlungsgeber kann sich daher unter communication@helvetic-payroll.ch an unser Team wenden, damit die Situation individuell geprüft wird. Gegebenenfalls kann eine alternative Vergütung als Geschäftsvermittler in Betracht gezogen werden.
Artikel 4: Meldung und Bestätigung der Empfehlung
Die Empfehlung muss spätestens vor Beginn des Einsatzes der empfohlenen Person gemeldet werden (über Formular, E-Mail oder eine dafür vorgesehene Plattform).
Die empfohlene Person muss einen Arbeitsvertrag mit Helvetic Payroll unterzeichnen.
Unvollständige Meldungen oder Empfehlungen, die erst nach Vertragsabschluss der empfohlenen Person eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Die Empfehlung gilt als angenommen, sobald Helvetic Payroll dem Empfehlungsgeber eine Bestätigungs-E-Mail zugesendet hat.
Artikel 5: Modalitäten der Empfehlungsprämie
Artikel 5.1: Höhe und Fälligkeit
Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erhält der Empfehlungsgeber:
- CHF 500 nach 3 Monaten ununterbrochenem Einsatz der empfohlenen Person (unter der Voraussetzung einer effektiven Kundenverrechnung);
- Weitere CHF 500 nach 6 Monaten ununterbrochenem Einsatz der empfohlenen Person.
Artikel 5.2: Zusätzliche Bestimmungen
- Die Prämien werden auf Swibeco, die von Helvetic Payroll zur Verfügung gestellte Vorteilsplattform, gutgeschrieben.
- Eine Auszahlung der Prämien in bar, über die Lohnabrechnung oder per Banküberweisung ist ausgeschlossen.
- Wird der Einsatz der empfohlenen Person vor Ablauf von 3 bzw. 6 Monaten beendet, besteht kein Anspruch auf die entsprechende Prämie.
- Ein Empfehlungsgeber kann eine unbegrenzte Anzahl von Personen empfehlen.
Artikel 6: Datenschutz und Einwilligung
Der Empfehlungsgeber verpflichtet sich, vor der Weitergabe der Kontaktdaten das ausdrückliche Einverständnis der empfohlenen Person einzuholen.
Die übermittelten Daten werden ausschliesslich im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms und gemäss unserer Datenschutzerklärung sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO und revDSG) verwendet.
Jeder Betrugsversuch, die Übermittlung falscher Angaben oder ein Identitätsmissbrauch führt zur sofortigen Ungültigkeit der Empfehlung.
Artikel 7: Dauer und Änderungen des Programms
Helvetic Payroll behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Aktive Consultants werden hierüber per E-Mail informiert.
Empfehlungen, die vor dem Beendigungsdatum ordnungsgemäss validiert wurden, werden gemäss den zum Zeitpunkt ihrer Meldung geltenden Bedingungen berücksichtigt.
